
Infos zur neuen Testverordnung
DEN CORONA-TEST JETZT SELBST BEZAHLEN?
Seit dem 30. Juni 2022 gelten neue Vorschriften für die Bürgertests. Das Wichtigste: nur noch bestimmte Personen erhalten ihren Test kostenfrei. Hier haben wir einen Überblick für Sie zusammengestellt.
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Tests? Und welcher Nachweis muss erbracht werden?
- Kinder unter 5 Jahren (Kinderreisepass / Geburtsurkunde)
- Personen, die aufgrund medizinischer Gründe nicht gegen Corona geimpft werden können oder an einer klinischen Studie hierzu teilnehmen. (Ärztliches Zeugnis / Bescheid über Studie)
- Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Mutterpass)
- Personen in Absonderung wegen einer Coronainfektion, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Absonderungsbescheid Gesundheitsamt oder positiver PCR-Test, maximal 21 Tage alt)
- Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Reha usw. betreut werden. (Bescheinigung über Aufenthalt der Einrichtung)
- Personen, die mit einer an Corona infizierten Person in demselben Haushalt leben. (Testergebnis der infizierten Person und Nachweis des Wohnortes)
- Menschen, die Personen in Kliniken oder Pflegeheimen besuchen (Nachweis der Einrichtung)
Wer muss eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen? Und welcher Nachweis muss erbracht werden?
- Personen, die größere Veranstaltungen in Innenräumen besuchen z.B. Konzert, Familienfeier, Volksfest (Eintrittskarte o.ä.)
- Personen, welche mit Personen ab 60 Jahren oder einer Person mit Vorerkrankung am selben Tag Kontakt haben werden. (Derzeit noch offen)
- Personen mit „erhöhtem Risiko“ in Corona-Warn-App (Corona-Warn-App)
Wie können Sie bezahlen? Nur bargeldlos!
In unseren Testzentren am Messplatz und in der Sparkasse Karlsruhe können Sie ausschließlich bargeldlos bezahlen!
Bitte bringen Sie einen gültigen Nachweis mit!
Ohne Ihre Unterschrift und Angabe des jeweiligen Grundes und ohne den Nachweis können wir keinen kostenfreien Test und auch keinen Test mit Eigenbeteiligung durchführen!
Sollte keiner der o.g. Gründe zutreffen und Sie dennoch einen Test wünschen, müssen wir dafür 9,50 Euro berechnen.
Bei Unklarheiten: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium
